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1992 und 1993 sind mehrere gesetzliche Vorschriften zum Umweltschutz an Tankstellen in Kraft getreten. Vorgeschrieben sind flüssigkeitsdichte Fahrbahnen und die Gasrückgewinnung: Benzindämpfe müssen aus dem Autotank abgesaugt und in den großen Erdtank zurückgepumpt werden. Dazu bedurfte es neuer Leitungen und neuer Fahrbahnen.
Erreicht ein Tankwagen eine dieser modern ausgerüsteten Tankstellen, so werden der Füllschacht und die Kammerstutzen des Tankwagens miteinander verbunden. Der Kraftstoff fließt aber erst, wenn der Tankwagen auch an die Gaspendel-Anlage, also die Rückgewinnungs-Anlage, angeschlossen ist. Der einströmende Treibstoff drückt dann die im Behälter vorhandenen Benzingase in den Tankwagen hinein.
Nach dem gleichen Prinzip befördern beim Betanken der Fahrzeuge die Saugrüssel die Dämpfe, die beim Tanken entstehen, in die unterirdischen Tanks. Wie effektiv die Rüssel sind, hängt auch vom Automodell ab. Denn es fahren nicht alle Autos mit den gleichen Einfüllstutzen.
Bei einigen Fahrzeug-Modellen sind die Tanks ungünstig konstruiert. Oft reicht es hier, am Zapfhahn die Einfüll-Geschwindigkeit zu drosseln.
Die aufgefangenen Benzingase fährt der Tankwagen ins Lager zurück, wo aus den Dämpfen das Benzin zurückgewonnen wird. Etwa 50 Liter Benzin stecken in den Gasen, die große Tankwagen befördern.
Ende 1997 mußten alle Tankstellen mit einem Gasrückführ-System ausgestattet sein, wenn sie jährlich mehr als 1000 Kubikmeter Benzin verkaufen. |